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Sandstrahlabfälle?
Die «Richtlinie für die Entsorgung von Strahlschutt»
des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) vom
Dezember 1994 regelt den Vollzug d.h. die gesetzeskonforme Entsorgung
von Strahlabfällen. Die neuen, sehr strengen Grenzwerte verunmöglichten
ab 1995 die bis dahin praktizierte Entsorgung mittels einfacher
Deponierung.
Die Entsorgungslösung der SARAG Sandstrahlmittel Recycling
AG entspricht den Vorgaben der BUWAL-Richtlinie.
Die SARAG bietet den Produzenten von Strahlabfällen komplette
Problemlösungen an, sei es für mit Schwermetallen verunreinigten
Strahlschutt ab Baustelle oder für Strahlstaub aus dem Werk.
Mit unseren Verarbeitungsbetrieben in der Schweiz garantieren wir
die gesetzeskonforme Entsorgung Ihrer Strahlabfälle.
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